15 Juli Wasserschaden durch Starkregen in Berlin und Brandenburg – Wer zahlt?
Wasserschaden durch Starkregen in Berlin und Brandenburg – Wer zahlt?
Starkregen sorgt in Großstädten wie Berlin aber auch in Brandenburg immer wieder für überflutete Keller, feuchte Wände und zerstörtes Inventar. Doch wer übernimmt die Kosten bei einem Wasserschaden durch Starkregen? Wir klären Sie auf, welche Versicherung zahlt und was im Ernstfall zu tun ist.
Was bedeutet „Wasserschaden durch Starkregen“?
Besonders in den Sommermonaten kommt es immer wieder zu extremen Regenfällen, bei denen binnen kurzer Zeit 20, 30 oder sogar mehr Liter Regen pro Quadratmeter niedergehen.
Ein Wasserschaden durch Starkregen entsteht, wenn große Regenmengen innerhalb kürzester Zeit auf versiegelte Flächen oder unzureichende Entwässerungssysteme treffen. Das führt schnell zu Rückstau, Überflutung von Kellern oder dem Eindringen von Regenwasser durch Fenster, Türen oder Dachöffnungen. Eine von vielen möglichen Folgen: Schimmelbildung – ein nicht nur lästiges, sondern für manche auch gesundheitsgefährdendes Problem.
Wer zahlt bei einem Wasserschaden durch Starkregen?
Ein Wasserschaden in Folge von Starkregen kann hohe Kosten verursachen, von der Trocknung bis zur Renovierung. Doch wer haftet?
Grundsätzlich kommen zwei Versicherungen in Betracht:
- Gebäudeversicherung: Diese greift bei Schäden am Gebäude selbst, etwa an Wänden, Böden, Fenstern oder Dächern. Achtung: Schäden durch Starkregen zählen nur mit Zusatzbaustein „Elementarschäden“ zum Versicherungsschutz.
- Hausratversicherung: Sie übernimmt Schäden an beweglichem Eigentum, also z. B. Möbeln, Kleidung oder Elektrogeräten – ebenfalls nur, wenn Starkregen und Überschwemmung mitversichert sind.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten für andere Eventualitäten rund um Wasserschäden, z. B. eine Privathaftpflichtversicherung.
Tipp: Prüfen Sie Ihre Verträge vor allem gezielt auf die Elementarschadenklausel. Ohne diesen Baustein bleiben viele Schäden durch Starkregen in Berlin und Brandenburg unversichert.
Die wichtigsten Schritte nach einem Starkregen-Schaden
1. Schaden begrenzen
Versuchen Sie – soweit gefahrlos möglich – den Wassereintritt zu stoppen, z. B. durch das Abdichten von Fenstern oder Abschöpfen des Wassers.
2. Schaden dokumentieren
Machen Sie aussagekräftige Fotos von den betroffenen Bereichen und Schäden (innen und außen!). Sammeln Sie Belege und Rechnungen und erstellen Sie einen Schadenbericht mit Datum, Uhrzeit und genauer Beschreibung, was passiert ist.
3. Versicherung informieren
Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung, am besten noch am selben Tag. Reichen Sie alle Unterlagen und Beweise ein. Ein Sachbearbeiter wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
4. Trocknungsmaßnahmen einleiten
Sie können ein Trocknungsunternehmen für eine Wasserschadensanierung kontaktieren oder Bautrockner mieten und zur Schadensminimierung aufbauen.
Warum eine gute Dokumentation entscheidend ist
Gerade bei Starkregen-Schäden besteht Klärungsbedarf: War es wirklich ein „außergewöhnliches“ Wetterereignis? Gab es Rückstau? War das Gebäude ausreichend geschützt?
Eine detaillierte Dokumentation hilft Ihnen, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Dazu zählen:
- Fotos der beschädigten Stellen
- Wetterberichte oder Warnungen (z. B. vom Deutschen Wetterdienst)
- Auflistung aller beschädigten Gegenstände
- Kostenvoranschläge oder Handwerkerrechnungen
Wie Sie sich in Berlin & Brandenburg schützen
- Dachrinnen, Abflüsse und Lichtschächte regelmäßig reinigen
- Rückstauklappen im Abwassersystem installieren
- Außengelände so gestalten, dass Regenwasser abfließen kann
- Wetterberichte im Blick behalten und entsprechend vorsorgen
Im Zweifelsfall lohnt sich eine Beratung durch einen Fachbetrieb oder einen Bausachverständigen, besonders bei älteren Immobilien oder bei bereits früheren Wasserschäden.
Fazit: Starkregen ist versicherbar, wenn man vorbereitet ist
Wer nicht vorbereitet ist, zahlt im schlimmsten Fall selbst. Prüfen Sie daher rechtzeitig:
- Ist Starkregen (Elementarschäden) in Ihrer Gebäude- und Hausratversicherung enthalten?
- Kennen Sie die Schwachstellen Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung?
- Haben Sie einen Notfallplan für den Fall von Überflutung?
Eine schnelle Reaktion, gute Dokumentation und der passende Versicherungsschutz sorgen dafür, dass ein Wasserschaden durch Starkregen nicht zum finanziellen Desaster wird.
FAQ: Starkregen & Wasserschaden in Berlin und Brandenburg
Deckt meine Gebäudeversicherung Schäden durch Starkregen ab?
Nur, wenn Sie den Baustein Elementarschäden eingeschlossen haben. Ohne diesen Zusatz sind Starkregenfolgen nicht versichert.
Was übernimmt die Hausratversicherung bei Starkregen?
Sie ersetzt Schäden an beweglichem Inventar wie Möbel, Kleidung und Elektrogeräten – ebenfalls nur bei eingeschlossener Elementarschadendeckung.
Muss ich den Schaden sofort melden?
Ja. Verzögerungen können zu Leistungskürzungen führen. Am besten melden Sie den Schaden noch am selben Tag.
Wie sichere ich den Schaden richtig?
Machen Sie viele Fotos, schreiben Sie ein Protokoll, sammeln Sie alle Belege und holen Sie im Zweifel einen Bausachverständigen bzw. Gutachter dazu. Zur Schadensminimierung können Sie auch Bautrockner mieten.
Wer zahlt in Mietwohnungen bei Starkregen?
Der Vermieter haftet für Schäden am Gebäude. Mieter sind für ihren Hausrat selbst verantwortlich, hier greift die eigene Hausratversicherung mit Elementarschutz.
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