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Wasserschaden in der Wohnung

Wie gehe ich vor? Hilfreiche Tipps für Mieter und Eigentümer

Ein Wasserschaden in der eigenen Wohnung ist immer ein großes Ärgernis. In den meisten Fällen kommt es zu Beschädigungen des Eigentums und die Wohnung ist zumindest teilweise nicht mehr nutzbar. Möglicherweise muss das Mobiliar verräumt werden und man muss selbst vorübergehend ausziehen. Das zieht auch entsprechende Kosten nach sich. Umso wichtiger ist es, im Falle eines Wasserschadens umgehend die notwendigen Schritte einzuleiten und die zuständigen Stellen zu informieren. Andernfalls kann es später zu Haftungsproblemen kommen oder der Schadensumfang ist größer als er hätte sein müssen. Wir erklären Ihnen im Folgenden, wen Sie bei einem Wasserschaden informieren sollten und wer Ihnen im Fall des Falles weiterhilft.

Meldepflicht?

Wem muss der Wasserschaden gemeldet werden?

Im Falle eines Wasserschadens ist zuallererst immer die Hausverwaltung zu informieren. Diese kümmert sich um die Einleitung der ersten Hilfsmaßnahmen und informiert den Hausmeister oder den Havariedienst einer Trocknungsfirma. So bietet zum Beispiel die Feuchteklinik® einen 24-Stunden-Notfalldienst an und ist in Berlin innerhalb einer Stunde am Schadensort (Tel. 030 65 66 11-0). Ist die Hausverwaltung nicht erreichbar, sind in den meisten Mehrfamilienhäusern die wichtigsten Telefonnummern am Schwarzen Brett oder im Glaskasten im Eingangsbereich aufgeführt. Hierbei kann es sich um die Nummer des Hausmeisters, einer Sanitär- oder einer Trocknungsfirma handeln, welche wenn es so angegeben ist auch direkt kontaktiert werden darf. Die Hausverwaltung meldet den Wasserschaden anschließend der Wohngebäudeversicherung.

  1. Hausverwaltung informieren
  2. Haftpflichtversicherung informieren
  3. Hausratversicherung informieren

 

Liegt die Ursache des Wasserschadens in der eigenen Wohnung? Dann sollte nach der Hausverwaltung zeitnah die Haftpflichtversicherung informiert werden. Denn es könnte sich herausstellen, dass man selbst der Schadensverursacher ist und die eigene Versicherung in Anspruch genommen werden muss.

Versicherung.

Besonderheiten bei einem Wasserschaden

Da keine Versicherungspolice wie die zweite ist, sollte vorab immer Rücksprache gehalten werden, ob es sich um Versicherungsleistungen handelt oder nicht. Was generell immer wieder auffällt: Zu viele Mieter sparen an der falschen Stelle und haben keine Hausratversicherung. Diese sichert das Eigentum nicht nur im Falle eines Wasserschadens ab, sondern auch bei Einbruch oder Diebstahl. Vor allem bei großen Durchlaufschäden mit mehreren betroffenen Wohnungen gehen die Mieter immer wieder fälschlicherweise davon aus, dass ihr Hausrat auch ohne Hausratversicherung ersetzt wird, wenn sie nicht die Verursacher sind. Und eben diese Mieter bleiben meist auf den Kosten sitzen.

Im Falle eines Wasserschadens verteilen sich die Zuständigkeiten der Versicherungen abhängig von der geforderten Leistung:

  • Muss das Mobiliar in der Wohnung verrückt werden, dann ist das über die Wohngebäudeversicherung mit abgedeckt.
  • Muss das Mobiliar umgelagert werden (andere Wohnung oder Lager), dann ist lediglich die Beräumung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Das Zurückräumen ist Sache der Hausratversicherung.
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