Gutachten für Schimmel und Holzschutz in Berlin und Brandenburg
Gutachten für Schimmel und Holzschutz in Berlin und Brandenburg

Gutachten für Schimmel in Berlin und Brandenburg

Sie benötigen einen Schimmelgutachter in Berlin oder Brandenburg? Unser Sachverständiger geht der Ursache für Ihren Schaden auf den Grund.

Gutachten in Berlin – Häufige Fragen und Probleme rund um Schimmel

  • Ist die Mietminderung wegen Schimmelbefall in der Mietwohnung gerechtfertigt oder kann dem Mieter mangelhaftes Lüftungsverhalten nachgewiesen werden?
  • Nach einem Schimmelbefall wurden Raumklimaplatten an die Wand gebracht, trotzdem schimmelt es im Jahr danach wieder, doch warum?
  • Ich bin mir unsicher, ob die Flecken an der Wand Schimmel sein könnten. Können Sie eine Probe nehmen?

Unser Sachverständiger hilft Ihnen gern dabei, diese und weitere Fragen im Rahmen eines Gutachtens zu klären. Mit präzisen Analysen und maßgeschneiderten Sanierungsempfehlungen (zum Beispiel für Wasserschadensanierung und Schimmelsanierung) sorgen wir dafür, dass Ihr Zuhause schnell wieder trocken wird. Kontaktieren Sie uns für ein professionelles Gutachten in Berlin und Brandenburg und schnelle Hilfe.

So können wir Sie mit unserem Gutachten unterstützen

  • Schadens-Analysen vom Dach bis zum Keller
  • Begleitung in der Bauphase
  • Schadensbeurteilung mit Kostenschätzung

Dirk Scholz

Unser Experte und Gutachter für Schimmel Dirk Scholz kann als TÜV-geprüfter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzen in Innenräumen auf 30 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich zurückblicken.

Wer trägt die Kosten für das Schimmelgutachten?

Wir werden oft gefragt, wer das Schimmelgutachten bezahlt – Mieter oder Vermieter? Tatsächlich ist beides möglich. Für gewöhnlich werden wir vom Vermieter beauftragt und auch bezahlt, denn dieser möchte den Nachweis erbringen, ob ein Baumangel oder falsches Nutzungsverhalten für den Schaden verantwortlich ist. Es kann sein, dass die Kosten im zweiten Fall an den Mieter ganz oder zum Teil weiterberechnet werden. Beauftragt der Mieter eigenständig einen Gutachter, so ist der Vermieter nicht zur Zahlung verpflichtet.

Sie benötigen einen Gutachter für Schimmel? Schreiben Sie uns. Wir helfen gern weiter.

Füllen Sie das Formular aus, und wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurück. Vergessen Sie nicht Ihre Telefonnummer und die Objekt- sowie Rechnungsadresse. Dann haben wir die Möglichkeit Sie direkt und persönlich zu kontaktieren.

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