Schimmel & Co.Wir haben was gegen Schimmel.
Ihr Mieter meldet einen Schimmelpilzbefall, hat Angst um seine Gesundheit und sein Hab und Gut und droht vielleicht sogar mit Mietminderung? Vielleicht haben Sie auch schon mehrfach den Maler beauftragt, doch jedes Jahr kommt der Schimmel zurück. Liegt es am Lüften oder könnte es doch eine bauliche Ursache sein? Wir gehen der Ursache systematisch auf den Grund, denn Sie wissen ja: Erst muss der Vermieter nachweisen, dass das Gebäude, wie in der Zeit der Wohnungsübergabe in Ordnung ist, erst dann gibt es eine Chance auch Mieter zu belangen.
Sofern Sie eine Meldung bezüglich Schimmel erhalten, leiten Sie diese doch einfach an uns weiter. Wir kümmern uns. Und „ja“, sind wir schon mal vor Ort, wird zum Ende der Schadensaufnahme, der sichtbare Befall sofort entfernt. Damit merken die Mieter, dass etwas passiert und sie bekommen keine fragenden Anrufe, wie es denn nun weiter geht.
Die Sanierung selbst ist dann abhängig von der Schadensursache, dem Umfang und der Intensität. Bei Bedarf erhalten Sie ein Sanierungskonzept für eine nachhaltige Vermeidung von Schimmel. Wie genau wir hier vorgehen, können Sie an Beispielen in unserem Blog (Link) finden oder Sie haben aktuell einen Fall und wir zeigen es Ihnen konkret. (Link, Kontaktformular Schimmelschaden)
Ist kein Gebäudeschaden vorhanden, liegt der Verdacht nahe, dass die Mieter die Wohnung nicht richtig heizen und lüften. Ein bekanntes Phänomen. Um Energie zu sparen und die Umwelt zu schonen, werden die Gebäudehüllen abgedichtet und gedämmt. Damit sind die Mieter gefordert, aktiv dafür zu sorgen, dass die durch die Nutzung entstehende Raumfeuchte gesenkt wird. Geschieht das nicht und die Luftfeuchte bleibt dauerhaft über 60% relative Luftfeuchte steigt die Gefahr der Schimmelbildung massiv. Den Nachweis, ob die Raumluftfeuchte aktiv reguliert (gelüftet) wir, erbringen wir u.a. mit Raumklimamessungen. Diese werden meistens in der kalten Jahreszeit ausgeführt.